Sonntag, 11. März 2012

Wappenstreit in Reutlingen

























Frank Christoph Schnitzler von der Reutlinger Achalmritterschaft hat Ärger mit dem Reutlinger Landratsamt. Von amtlicher Stelle bekam er nämlich schwarz auf weiß mitgeteilt, dass das Logo seiner Achalmritter das Logo des Reutlinger Landkreises enthalte und dass dies urheberrechtlich geschützt und somit eine Verwendung auf privaten Seiten verboten sei.

























Das Urheberrecht ist verzwickt und oft liest man genau Gegensätzliches. So dürfen z.B. Hohheitszeichen wie das große baden-württembergische Landeswappen nicht auf privaten Webseiten verwendet werden (Wahrscheinlich auch nicht auf privaten Garagentoren wie hier in Betzingen) - anderer seits heißt es wiederum, Wappen seien gemeinfrei.

Auf der Wiki Seite zum Landkreis Reutlingen steht: Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei.

Frank Christoph Schnitzler aka Ritter Frank und Frey zu Reutlingen ist keinesfalls gewillt, das Logo seiner Ritterschaft zu ändern, der er der Meinung ist, dass der Landkreis das Urheberrecht für dieses Wappen, welches auf die Achalmgrafen zurückgeht, nicht hat.
Man kann gespannt sein, wie dieser Reutlinger Wappenstreit ausgeht.

Mehr Infos gibts bei der Reutlinger Achalmritterschaft

1 Kommentar:

  1. Reutlinger - Landkreiswappen - Streit

    Der "Achalmritter" Frank Christoph Schnitzler hat Recht! Ein Wappen kann niemals zwei Namen gleichzeitig besitzen. Da es aber seit Jahrhunderten "Grafen von Achalm" heißt, kann man es nicht plötzlich, mir nichts dir nichts, in "Landkreis Reutlingen" umbenennen. Auch ich bin der Meinung, dass es der Landkreis Reutlingen damals leider versäumt hat, sich ein eigenes Landkreiswappen zu entwerfen.

    Thomas K.

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