Dienstag, 10. November 2020

Regeln die beim Betreten des Schulgeländes gelten

 

Die Wege, die über das Schulgelände der Friedrich-Hoffmann-Gemeinschaftsschule führen sind teilweise auch öffentliche Fußwege, da sie zu öffentlichen Einrichtungen wie Hallenbad oder Turnhallen führen. Solange die Corona Pandemie noch vorherrscht, gibt es für dieses Terrain Einschränkungen. Diese betreffen nicht nur die Schülerinnen und Schüler, welche die dortige Schule besuchen und die an dieser Schule Beschäftigten, sondern gelten für jeden, der diesen Bereich betritt.

Deswegen befindet sich an jedem der drei Zugangsmöglichkeiten zur Schule – am Kemmlerplatz, an der Fußgängerbrücke Steinachstraße und von den Sportanlagen kommend – Absperrungen, an denen die vier geltenden Regeln beim Betreten des Schulgeländes ausgehängt sind:

Maskenpflicht für alle Erwachsenen

Betretungsverbot während den Pausen

Kein Befahren mit Fahrzeugen

Hunde dürfen nicht mitgeführt werden

BildeRTanzquelle Werner Früh

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