Seit dem vergangenen Dienstag gibt es in Betzingen eine neue
30er Zone. Sie gilt in der Heppstraße ganztägig von der Kreuzung Hoffmannstraße
bis zur Einmündung in die Schanzstraße. Danach gilt für den weiteren Verlauf
der Heppstraße eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h, ebenfalls ganztägig.
Das Tempolimit in diesen Abschnitten der Heppstraße ist eine
Maßnahme aus der zweiten Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt
Reutlingen. Es hat sich gezeigt, dass die Lärmbelastung an den straßennahen
Wohngebäuden in der Heppstraße sehr hoch ist. Sie liegt sowohl nachts als auch
tagsüber im Bereich der Gesundheitsgefährdung. Durch die Begrenzung der
Geschwindigkeit auf 30 km/h wird der Lärmpegel um 2,5 dB gesenkt. Tempo 40 im
oberen Verlauf verringert den Pegel um ca. 1,3 dB. Vom Tempolimit profitieren
in erster Linie die Anwohner, aber auch der Fußgängerverkehr wird beim
Überqueren der Heppstraße etwas sicherer. Gleiches gilt auch für die Radfahrer
auf dieser Straße.
Für die Umsetzung dieser verkehrsrechtlichen Maßnahme war
die Zustimmung des Regierungspräsidiums erforderlich, die nun vorliegt. Das Amt
für öffentliche Ordnung wird die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit in
der Heppstraße verstärkt überwachen.
BildeRTanzquelle Werner Früh