Mittwoch, 24. Februar 2021

30er Zone in der Heppstraße


 Seit dem vergangenen Dienstag gibt es in Betzingen eine neue 30er Zone. Sie gilt in der Heppstraße ganztägig von der Kreuzung Hoffmannstraße bis zur Einmündung in die Schanzstraße. Danach gilt für den weiteren Verlauf der Heppstraße eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h, ebenfalls ganztägig.

Das Tempolimit in diesen Abschnitten der Heppstraße ist eine Maßnahme aus der zweiten Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Reutlingen. Es hat sich gezeigt, dass die Lärmbelastung an den straßennahen Wohngebäuden in der Heppstraße sehr hoch ist. Sie liegt sowohl nachts als auch tagsüber im Bereich der Gesundheitsgefährdung. Durch die Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h wird der Lärmpegel um 2,5 dB gesenkt. Tempo 40 im oberen Verlauf verringert den Pegel um ca. 1,3 dB. Vom Tempolimit profitieren in erster Linie die Anwohner, aber auch der Fußgängerverkehr wird beim Überqueren der Heppstraße etwas sicherer. Gleiches gilt auch für die Radfahrer auf dieser Straße.

Für die Umsetzung dieser verkehrsrechtlichen Maßnahme war die Zustimmung des Regierungspräsidiums erforderlich, die nun vorliegt. Das Amt für öffentliche Ordnung wird die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit in der Heppstraße verstärkt überwachen. 



 

BildeRTanzquelle Werner Früh
 

 

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