… befand man sich in den 1950er Jahren auch bei vergleichsmäßig geringen Delikten. So ging es diesem Betzinger Handwerker, der Bretter in Ohmenhausen abholte um sie zu einer Baustelle in Betzingen zu transportieren. Weil die Bretter hinten einen Meter über die Ladefläche des LKW hinausragten, hätte er einen roten Lappen anbringen müssen. Dies hatte er versäumt und wurde auf dem kurzen Stück zwischen Ohmenhausen und Betzingen prompt von der Polizei erwischt. Strafe 4 DM oder ersatzweise 1 Tag Haft. Für was er sich entschieden hat, ist mir nicht bekannt.
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